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SUMMARY:Mitgliederversammlung 2025
DESCRIPTION:Hiermit möchten wir euch frühzeitig über den Termin unserer Mitgliederversammlung 2025 informieren. \nAuf der Tagesordnung stehen folgende Themen: \n\nBegrüßung durch den 1. Vorsitzenden\nFeststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung\nFeststellung der Anwesenden und Zahl der Stimmberechtigten\nBerichte und Aussprachen\n\n\n\n\ndes 1. Vorsitzenden\ndes Jugendleiters\ndes Schatzmeisters\n\n\n\n\nBericht der Kassenprüfer\nEntlastung des Vorstands\nSatzungsänderung (§3 Mitgliedschaft\, §7 Einladung zur Mitgliederversammlung).\nNeuwahlen\nAnträge an die Mitgliederversammlung\nVerschiedenes\n\nAnträge ordentlicher Mitglieder an die Mitgliederversammlung müssen mindestens    8 Tage vor dem Stattfinden derselben schriftlich an den Vorstand eingereicht werden. \n  \nIm Rahmen der Mitgliederversammlung am 29.04.2025 zeigen wir folgende zur Abstimmung anstehenden Satzungsänderungen an: \n  \n\n§3 Mitgliedschaft\n\n  \nAlte Fassung: \n… \nDer Verein kann im Rahmen des Vereinszwecks  und satzungsgemäßer Veranstaltungen personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in Vereinsorganen sowie Print- und Telemedien veröffentlichen. \nDie Mitgliedschaft erlischt durch Austritt\, Tod\, Ausschluss oder Auflösung des Vereins. \n… \n  \nNeue Fassung: \n… \nDer Verein kann im Rahmen des Vereinszwecks  und satzungsgemäßer Veranstaltungen personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in Vereinsorganen sowie Print- und Telemedien veröffentlichen. \nDie aktuellen Datenschutzhinweise werden entsprechend auf der Webseite des Vereins veröffentlicht. https://www.tsvkoenigsbach.de/rechtliches/datenschutz/ \nDie Mitgliedschaft erlischt durch Austritt\, Tod\, Ausschluss oder Auflösung des Vereins. \n… \n  \n\n§7 Einladung zur Mitgliederversammlung\n\n  \nAlte Fassung: \n… \nEine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen\, wenn dies der Vorstand beschließt oder ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich einen entsprechenden Antrag an den Vorstand stellt. Diese Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von vier Wochen einzuberufen. \nDie Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Veröffentlichung in der Wochenzeitung Stadtanzeiger Neustadt“. Satzungsänderungen werden durch Aushang im Foyer des Sportzentrums Hildenbrandseck\, Hildenbrandseck 10\, 67435 Neustadt an der Weinstraße bekannt gegeben.  \nZwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von zwei Wochen liegen. \n… \n  \nNeue Fassung: \n… \nEine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen\, wenn dies der Vorstand beschließt oder ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich einen entsprechenden Antrag an den Vorstand stellt. Diese Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von vier Wochen einzuberufen. \nDie Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Veröffentlichung auf der Webseite des TSV Königsbach https://www.tsvkoenigsbach.de/verein/news/ .  Satzungsänderungen werden durch Aushang im Foyer des Sportzentrums Hildenbrandseck\,  67435 Neustadt an der Weinstraße bekannt gegeben.  \nZwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von zwei Wochen liegen. \n… \n  \nUm zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten. \nMit freundlichen Grüßen \nHolger Ganzert \n\nVorsitzender
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LOCATION:Restaurant „Zum Griechen“ – Sportheim TSV Königsbach\, Hildenbrandseck 10\, Neustadt\, 67435\, Germany
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